Ländliche Räume geraten mit ihrer Lebensqualität und ihren Herausforderungen wieder stärker in den Blick. Sie erfüllen viele Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume. Sie sind Wohn- und Arbeitsort vieler Menschen, Standort von Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft, aber auch von kleinen und mittelständischen Betrieben und des verarbeitenden Gewerbes.
Immer dann, wenn im ländlichen Raum eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, der Wert oder die Qualität einer Sache oder Leistung festzustellen ist, die Ursache und die Höhe eines Schadens ermittelt, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll, werden wir für Sie tätig.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat weder bestimmt, wer sich als Sachverständiger bezeichnen kann, noch die Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises geregelt. Somit lässt sich die Frage, wer Sachverständiger ist, nur aus dem Begriff selbst und aus der Zweckbestimmung der Sachverständigentätigkeit ableiten.